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Durfte Gericht Telefondaten nutzen?
jweb Osnabrück.
Nun will Maren M. doch aussagen. Das hat sie dem Landgericht über ihren neuen Anwalt mitteilen lassen. Weitere Neuigkeiten im Mordprozess Kujat drehen sich um einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und mögliche Auswirkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsspeicherung von Daten.
Maren M. (31) wurde bereits im ersten Prozess um den Mord an Marcus Kujat (38) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ebenso wie ihr ehemaliger Geliebter Andris M. (42). Jetzt stehen der mutmaßliche Auftragsmörder Wadim S. (32) und seine Tante Marina S. (39) als Vermittlerin vor Gericht. Vor Kurzem war Maren M. vor Gericht erschienen, um auszusagen – und dann doch lieber zu schweigen. Und nun möchte sie erneut vor Gericht erscheinen. Das teilte der Vorsitzende Richter mit.Das Urteil gegen Maren M. und Andris M., das jetzt auch schriftlich vorliegt, veranlasste Strafverteidiger Frank Otten dazu, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zu stellen. Sein Mandant Wadim S. werde darin vorverurteilt, sagte er, denn: „Das Gericht war zu der Überzeugung gekommen, dass Wadim S. seinem Auftrag entsprechend Marcus Kujat erschossen habe.“ Frank Otten las einige Stellen aus dem Urteil vor, in dem sein Mandant als Täter bezeichnet wird. Es sei nicht möglich, dass der Vorsitzende Richter diesen Fall unvoreingenommen beurteilt. Rechtsanwalt Ludger Höllman, einer der Verteidiger von Marina S., äußerte „erhebliche Zweifel“, ob das Gericht die Telefonverbindungen zwischen den Angeklagten – auch aus dem vorherigen Prozess – überhaupt hätte verwenden dürfen, weil das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung inzwischen für verfassungswidrig erklärte. Die Kriminalpolizei hatte anhand von Geodaten ein Bewegungsprofil der Angeklagten erstellt. Es gibt Auskunft über deren Kontakte und Aufenthaltsorte vor, während und nach dem Mord an Marcus Kujat am 28. Juli 2008. Vor Gericht spielten diese Daten eine erhebliche Rolle. Rechtsanwalt Ludger Höllman: „Ich rüge dies.“
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